Angesichts der aktuellen Situation in Bezug auf das Covid-19-Coronavirus in Italien hat die Regierung am 8. März ein Dekret mit neuen Sondermaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus veröffentlicht. Das Dokument enthält spezifische Bestimmungen zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit in den am stärksten von der Covid-19-Infektion betroffenen Gebieten (Lombardei und die Provinzen Modena, Parma, Piacenza, Reggio Emilia, Rimini, Pesaro und Urbino, Alessandria, Asti, Novara, Verbano-Cusio-Ossola, Vercelli, Padua, Treviso und Venedig) sowie weitere, die für das gesamte Land gelten. Die beschlossenen Maßnahmen gelten vom 8. März bis zum 3. April 2020 (sofern in den einzelnen Maßnahmen nichts anderes vorgesehen ist).
Trotz der allgemeinen Einschränkungen sieht das Dekret keine Beschränkungen des Transports von lebenden Tieren, Futtermitteln und Agrarlebensmitteln oder Fischereierzeugnissen vor.
Nach Angaben des Spanischen Nationalen Verbandes der Tiertransporteure betreffen die Beschränkungen weder den Transport von lebenden Tieren noch den allgemeinen Transport, solange nur Be- und Entladevorgänge durchgeführt werden. Die Transporteure können ohne Probleme nach Italien ein- und ausreisen und sich innerhalb der betroffenen Gebiete bewegen, solange sie sie ihren Aufenthalt so kurz wie möglich halten.
11. März 2020/ 333-Redaktion auf Grundlage von Angaben der italienischen Regierung und des ANTA