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COVID-19: Kommission verlängert Frist für GAP-Anträge

Die EK den Mitgliedstaaten gestattet, den Landwirten eine einmonatige Fristverlängerung für die Einreichung von Anträgen auf Direktzahlungen und bestimmte Zahlungen im Rahmen der ländlichen Entwicklung zu gewähren.

20 März 2020
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Nach einem ersten Antrag der Behörden Italiens, das sich aufgrund des COVID-19-Ausbruchs in einer beispiellosen Krise befindet, und angesichts der schwierigen Situation, der sich die gesamte Europäische Union gegenübersieht, hat die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten gestattet, den Landwirten eine einmonatige Fristverlängerung für die Einreichung von Anträgen auf Direktzahlungen und bestimmte Zahlungen im Rahmen der ländlichen Entwicklung zu gewähren.

Die Fristverlängerung kann allen betroffenen Landwirten in allen Mitgliedstaaten gewährt werden. Es liegt jedoch im Ermessen der Mitgliedstaaten, von dieser Verlängerung Gebrauch zu machen oder nicht.

Damit die Frist um einen Monat verlängert werden kann, bereitet die Kommission derzeit die rechtlichen Schritte vor, die notwendig sind, um eine Abweichung von den geltenden Vorschriften zu ermöglichen.

Die Antragsfrist soll nun am 15. Juni 2020 statt am 15. Mai enden, was den Landwirten in diesen schwierigen Zeiten mehr Zeit für das Ausfüllen ihrer Anträge gibt.

17. März 2020/EK/ Europäische Union.
https://www.mapa.gob.es/

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