Seit dem 1. Januar 1995 werden in Dänemark sämtliche Schweinebestände auf Salmonellen überwacht. Die Auswertung dieser Daten im Laufe der Jahre hat gezeigt, dass das Salmonellenvorkommen in den Beständen in den letzten Jahren stabil geblieben ist. Dasselbe gilt für das Vorkommen in frischem Schweinefleisch (Schlachtkörper), das bei etwa 1 % geblieben ist. Auch die Zahl der infolge des Verzehrs von dänischem Schweinefleisch erkrankten Menschen war in den letzten Jahren konstant niedrig.
Diese Umstände haben zu der Entscheidung geführt, das Salmonellen-Monitoring nach dem derzeitigen Modell einzustellen. Am 1. Oktober 2024 übermittelte die dänische Lebensmittelbehörde eine überarbeitete Verordnung zur Konsultation, in der die Bestandsüberwachung abgeschafft wird. Die Verordnung wird voraussichtlich am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Von diesem Zeitpunkt an werden die Bemühungen, ein geringes Salmonellenvorkommen in dänischem Schweinefleisch sicherzustellen, allein in der Verantwortung der Schlachthöfe liegen.
Mit dem Inkrafttreten der überarbeiteten Durchführungsverordnung am 1. Januar 2025 werden die folgenden Vorschriften aufgehoben:
- Entnahme von monatlichen Blutproben in Zuchtbeständen
- Serologische Überwachung von Mastschweinbeständen
- Entnahme von Ferkelproben in Sauenbeständen
- Kategorisierung aller Schweinebestände und Verpflichtung, beim Handel Angaben zur Kategorie des Bestands zu machen
Um den Kenntnisstand über das Salmonellenvorkommen in den Beständen aufrechtzuerhalten, wird ein Monitoring-System eingeführt, bei dem jährlich mindestens 540 Blinddarmproben vorgesehen sind. Die Proben sollen in den Schlachthöfen entnommen werden und ein Bild der Inzidenz auf nationaler Ebene vermitteln.
Da in den vergangenen Jahren bereits Blinddarmproben entnommen wurden, liegen Erkenntnisse über die aktuelle Salmonella-Prävalenz in den Schlachthöfen vor. Somit wurde bereits vor dem Ende der Bestandsüberwachung eine Ausgangsbasis geschaffen, anhand derer die Ergebnisse des künftigen Monitorings von Blinddarmproben bewertet werden können.
10. Oktober 2024/ Agrar- und Lebensmittelsektor/ Dänemark.
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