Seit dem 1. Mai ist es in Dänemark gesetzlich vorgeschrieben, dass Güllegruben in bestehenden und in allen neuen Mastschweineställen mindestens einmal pro Woche (oder wenn die Güllehöhe 10 cm erreicht) geleert werden müssen. Die neue Vorschrift steht im Zusammenhang mit der „Vereinbarung über die grüne Transformation der dänischen Landwirtschaft“ aus dem Jahr 2021.
Mit dieser Maßnahme soll verhindert werden, dass sich Gülle in einer Umgebung mit hohen Temperaturen ansammelt, die die Methanbildung begünstigt. Die Verlagerung der Gülle aus dem Stall in Biogas- oder Lagertanks wird dazu beitragen, das Ziel der Reduktion der Treibhausgasemissionen aus der dänischen Schweineproduktion um 150.000 Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr bis 2025 und um 170.000 Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr bis 2030 zu erreichen.
Die Vorschrift gilt nicht für Ställe, in denen Techniken zur Gülleansäuerung oder Ammoniakreduzierung eingesetzt werden, noch für Betriebe mit ökologischer Schweineproduktion.
Über die Entleerung ist ein Logbuch zu führen, das bei den Kontrollen der Gemeinde vorgelegt werden muss.
3. Mai 2023/ Fachverband der Land- und Ernährungswirtschaft – Schweinesektor/ Dänemark.
https://svineproduktion.dk/