Alle Betriebe, die Schweine zur Schlachtung verbringen (Sauen, Eber oder Mastschweine), müssen bei positivem oder unklarem PRRS-Gesundheitsstatus oder -Sanierungsstatus eine Erklärung darüber abgeben, ob es im Betrieb klinische Anzeichen von PRRS gibt. Die Erklärung, die sowohl vom Eigentümer als auch vom praktizierenden Tierarzt unterzeichnet werden muss, ist bis zu 35 Tage gültig und muss im Betrieb bereitgehalten werden.
Die Anforderung einer tierärztlichen Erklärung gilt für diejenigen Bestände, denen das dänische Veterinär- und Lebensmittelamt einen positiven oder unklaren PRRS-Gesundheitsstatus oder einen Sanierungsstatus zuerkannt hat. Es war geplant, dass alle Betriebe bis zum 1. Oktober 2023 den öffentlichen PRRS-Gesundheitsstatus erhalten sollten. Allerdings ist die Bearbeitung noch nicht bei allen, die einen Antrag auf den PRRS-Status gestellt haben, abgeschlossen. Ebenso müssen einige Betriebe noch den entsprechenden Antrag stellen, um den gesetzlich vorgeschriebenen PRRS-Status zu erhalten.
In den kommenden Monaten wird die dänische Veterinär- und Lebensmittelbehörde den Betrieben fortlaufend ihren PRRS-Gesundheitsstatus zuerkennen, wobei die Anforderung einer tierärztlichen Erklärung unmittelbar ab dem Zeitpunkt der Zuerkennung gilt.
5. Oktober 2023/ Fachverband der Land- und Ernährungswirtschaft – Schweinesektor/ Dänemark.
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