Die dänische Veterinär- und Lebensmittelbehörde wird zwischen Januar und Juli dieses Jahres 400 Schweinehaltungsbetriebe besuchen, um zu prüfen, ob die Landwirte genug getan haben, um das Schwanzbeißen ihrer Tiere zu verhindern.
Das Kupieren der Schwänze ist nur dann zulässig, wenn der Landwirt schriftlich dokumentiert, dass er Maßnahmen ergriffen hat, um das Schwanzbeißen zu reduzieren.
Da das Schwanzbeißen bei Schweinen viele unterschiedliche Ursachen haben kann und beispielsweise die Bereitstellung von Beschäftigungsmaterial dazu beitragen kann, den Stress bei Schweinen zu vermindern und hierdurch das Risiko des Schwanzbeißens zu senken und das Wohlbefinden der Tiere zu verbessern, wird die Behörde überprüfen, ob der Landwirt eine Risikobewertung der Bedingungen durchgeführt hat, die das Schwanzbeißen verhindern und somit die Notwendigkeit des Kupierens verringern können.
Wenn kein Schwanzbeißen auftritt und die Risikobewertung außerdem ergibt, dass das Risiko des Schwanzbeißens gering ist, soll der Landwirt einen Aktionsplan ausarbeiten, in dem beschrieben wird, wie die Zahl der Schweine mit intakten Schwänzen schrittweise erhöht werden kann.
Hintergrund:
Das routinemäßige Kupieren von Schwänzen bei Schweinen ist in der EU verboten. Seit 2019 sind die Landwirte verpflichtet, das Ausmaß des Schwanzbeißens in ihren Betrieben schriftlich zu dokumentieren und eine Risikobewertung sowie einen entsprechenden Aktionsplan mit dem Ziel auszuarbeiten, die Häufigkeit des Schwanzbeißens zu verringern. Diese Vorschriften sollen dazu beitragen, dass mehr Schweine mit intakten Schwänzen gehalten werden.
14. Februar 2023/ Dänische Lebensmittelbehörde/ Dänemark.
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