Der Kompetenzkreis Tierwohl hat einen ersten Zwischenbericht vorgelegt. Bundesminister Christian Schmidt nahm ihn am Donnerstag in Berlin vom Vorsitzenden des Kompetenzkreises, Gert Lindemann, entgegen.
Neben dem Monitoring-System und einer stärkeren Koordinierung der Tierschutz-Initiativen von Bund und Ländern enthält der Zwischenbericht Empfehlungen zur Beendigung nicht-kurativer Eingriffe bei Nutztieren. Dazu gehören das Kürzen eines Teils des Schnabels bei Geflügel und eines Teils des Schwanzes bei Schweinen. Der Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration wurde bereits mit dem 2013 novellierten Tierschutzgesetz eingeleitet. So dürfen Ferkel ab 2019 nur noch mit Betäubung kastriert werden. Über freiwillige Vereinbarungen zum Ausstieg auch aus der Praxis des Schnabelkürzens und Schwänzekupierens hat das BMEL bereits erste Gespräche mit der Wirtschaft geführt. "Das routinemäßige Kupieren von Schnäbeln und Schwänzen ist mit den geltenden Rechtsgrundlagen nicht vereinbar", erklärte Schmidt. Es gehe darum, das gesetzliche Regel-Ausnahme-Verhältnis auch in der Praxis wieder herzustellen. "Wo das Engagement der Wirtschaft nicht zu den notwendigen Verbesserungen führt, kann auch eine Änderung des Rechtsrahmens erforderlich werden", fügte er hinzu.
Donnerstag, 22. Januar 2015/ BMEL/ Deutchsland.
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