Bundesministerin Julia Klöckner bringt damit die EU-weite Harmonisierung der erweiterten, besser erkennbaren Nährwertkennzeichnung auf der Vorderseite von Verpackungen voran, um Verbrauchern und Unternehmen europaweit die Orientierung zu erleichtern.
Zudem wurden Maßnahmen für Nährwertprofile und die Stärkung der Herkunftskennzeichnung beschlossen. Davon profitiert auch die EU-Kommission für den künftigen Rechtssetzungsprozess im Rahmen der sogenannten „Farm-to-Fork“-Strategie.
Wesentliche Punkte der Schlussfolgerungen:
- Es ist gelungen, dass sich die EU-Mitgliedstaaten für eine Harmonisierung der erweiterten Nährwertkennzeichnung aussprechen.
- Die EU-Mitgliedstaaten einigen sich auf Kriterien für ein harmonisiertes Modell, wie z.B. Wissenschaftlichkeit sowie Verbraucherfreundlichkeit und –verständlichkeit.
- Die Mitgliedstaaten fordern die EU-Kommission auf, eine wissenschaftlich fundierte Folgenabschätzung für ihren Legislativvorschlag durchzuführen.
- Die Mitgliedstaaten haben die Diskussion zur Festlegung von Nährwertprofilen wiederaufgenommen und bestärken die EU-Kommission, Nährwertprofile zu erstellen und auf einem möglichst breiten Spektrum von Lebensmitteln anzuwenden.
- Die Mitgliedstaaten betonen die Wichtigkeit der Herkunftskennzeichnung für die Verbraucher und viele Hersteller. Die angekündigte Folgenabschätzung der EU-Kommission wird von den Mitgliedstaaten unterstützt. Für eine Ausweitung der verpflichtenden Herkunftsangaben werden Milch und Milch, die als Zutat in Milchprodukten verwendet wird, sowie Fleisch und Fleisch, das als Zutat verwendet wird, als prioritär betrachtet.
15. Dezember 2020/ BMEL/ Deutschland.
https://www.bmel.de/