Die Bundesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung die von der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, vorgelegte Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen.
Es ist im Sinne aller Tierhalter, die sich an Recht und Gesetz halten, dass Verstöße durch die Behörden frühzeitig aufgedeckt werden und nicht die ganze Branche in Verruf bringen. Ziel des Gesetzentwurfs ist es deshalb, Tierschutzverstöße bei der Haltung von Schweinen und Rindern durch gezieltere Kontrollen zu verhindern. Dazu sollen nicht nur wie bisher die Tierhaltungsbetriebe selbst kontrolliert werden, sondern künftig auch Verarbeitungsbetriebe Tierischer Nebenprodukte (so genannte VTN-Betriebe). Denn Studien zeigen, dass in solchen Betrieben an den Tierkadavern tierschutzrelevante Befunde erhoben werden können – zum Beispiel gebrochene Gliedmaßen, Wunden oder Abmagerungen. Solche Befunde weisen auf Probleme in den Betrieben hin, in denen die Tiere zuvor gehalten wurden. Durch zusätzliche Kontrollen in VTN-Betrieben können daher Anhaltspunkte dafür gewonnen werden, in welchen Haltungsbetrieben möglicherweise Tierschutzverstöße stattfinden. Diese können so künftig besser erkannt und zielgerichteter verfolgt werden.
Konkret ist vorgesehen:
- VTN-Betreiber werden verpflichtet, Tierschutzkontrollen zuzulassen und die zu-ständigen Behörden bei diesen Kontrollen zu unterstützen.
- Zudem werden Tierhalter verpflichtet, Tierkadaver zum Zweck der Rückverfolg-barkeit zu ihrem Betrieb zu kennzeichnen.
10. März 2021/ BMEL/ Deutschland.
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