Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat heute zu einem Runden Tisch zum Thema Ferkelkastration eingeladen. Neben Bundestagsabgeordneten der CDU/CSU und SPD nahmen an dem Gespräch auch Vertreter der Landwirtschaft, der Fleischwirtschaft, des Lebensmitteleinzelhandels, der Tierärzte sowie der Wissenschaft teil.
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner lobte den konstruktiven Austausch: "Deutlich wurde, dass wesentliche Branchenvertreter aller Stufen der Lebensmittelkette die rechtskonformen Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration unterstützen. Das ist ein entscheidendes Ergebnis, um die nächsten zwei Jahre zielgerichtet für die Umstellung auf tierschutzgerechte Verfahren zu nutzen.“ Die Ministerin machte zugleich deutlich: „Eine weitere Verlängerung der Übergangsfrist wird es mit mir nicht geben. Mit meinem Ministerium werden wir hier geeignete Rahmenbedingungen setzen, nach unseren Möglichkeiten unterstützen, damit die betäubungslose Ferkelkastration mit Beginn des Jahres 2021 tatsächlich ein Ende hat. Dazu gehört der zeitnahe Erlass einer Verordnung, der Landwirten mit nachgewiesener Sachkunde die Durchführung der Isoflurannarkose ermöglicht, die Weiterentwicklung praxistauglicher Alternativen oder auch die Aufklärung der Verbraucher. Klar ist aber auch: Die Umstellung an sich kann nur und muss durch die Betriebe erfolgen."
Hintergrund
Nach geltendem Tierschutzgesetz ist die betäubungslose Ferkelkastration ab dem 1. Januar 2019 verboten. Ein Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen sieht eine Fristverlängerung zur Umsetzung des Verbotes um zwei Jahre vor. Der Deutsche Bundestag stimmt am Donnerstag, den 29. November darüber ab.
Bisher stehen den Landwirten drei praxistaugliche Alternativen zur Verfügung:
- die Jungebermast
- die Impfung gegen Ebergeruch und
- die chirurgische Kastration unter Betäubung
Bei dem Treffen heute wurde auch das Verfahren der Ferkelkastration unter Lokalanästhesie angesprochen. Es entspricht nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht den Anforderungen des Tierschutzgesetzes, weil bisher keine Studien vorliegen, die belegen, dass das Verfahren zu einer Schmerzausschaltung führt.
Es wird weitere runde Tische auch zu diesem Thema mit anderer Besetzung geben, die sich an der thematischen Ausrichtung orientieren werden.
Dienstag, 27. November 2018 / BMEL/ Deutschland.
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