Die niederländische Regierung hat das gesetzliche Stickstoffziel von 2035 auf 2030 vorverlegt. Das bedeutet, dass bis 2030 mindestens 74 % der stickstoff-empfindlichen Naturflächen in Naturschutzgebieten einen gesunden Stickstoffgehalt aufweisen und unter den sogenannten kritischen Depositionswert gebracht werden müssen, d. h. den Grenzwert, bei dessen Überschreitung die Gefahr besteht, dass die Qualität der Lebensräume von Tieren oder Pflanzen durch Stickstoffdepositionen beeinträchtigt wird.
Der Gesetzesentwurf enthält auch die angekündigte Ausweitung der Genehmigungspflicht für interne Bilanzierungen und andere stickstoffbezogene Änderungen. Mit der Genehmigungspflicht benötigt ein Unternehmer die Erlaubnis, Anpassungen im Betrieb vorzunehmen, die zu Stickstoffausscheidungen in stickstoff-empfindlichen Naturräumen führen können.
14. Februar 2023/ Aanpak Stikstof/ Niederlande.
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