Das Abkommen beinhaltet die größten Zugeständnisse, die Japan je einem seiner Handelspartner im Bereich Landwirtschaft gewährt hat, was bedeutet, dass die EU vermutlich zum wichtigsten Agrarhandelspartner Japans aufsteigen wird.
Gegenüber Japan ist die EU derzeit Nettoexporteur von landwirtschaftlichen Produkten und Lebensmitteln. 2016 belief sich der Überschuss auf 5,46 Milliarden Euro. Japan ist der viertwichtigste Abnehmer der EU-Exporte, wobei sich der Wert der Agrar- und Lebensmittelexporte auf 5,777 Milliarden Euro beläuft. Die Exporte nach Japan haben darüber hinaus in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen (+3,9 %/Jahr). Die Importe der EU aus Japan sind zwar gering (311 Millionen Euro/Jahr, etwa 0,3 % des gesamten Agrar- und Lebensmittelhandels der EU), legen aber seit 2006 jährlich um ca. 9,4 % zu.
Die wichtigsten Erzeugnisse, die aus der EU nach Japan exportiert werden, sind Schweinefleisch (21 % der EU-Agrar- und Lebensmittelexporte nach Japan), Wein (13 %), Zigarren/Zigaretten (6 %), Käse (5 %) und Spirituosen (4 %).
Aus Japan importiert werden vor allem Suppen und Soßen (17 %), Spirituosen (12 %) sowie Fettsäuren und Wachse (9 %).
Montag, 24. Juli 2017/ GD Landwirtschaft/ Europäische Union.
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