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Düngeverordnung: Ministerinnen legen gemeinsam Vorschläge zum wirksamen

Klöckner und Schulze haben gemeinsam ein Regelungspaket zur Npverllierung der Dünge-VO vorgelegt.

17 Juni 2019
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Die Bundesregierung hat sich nach einem breit angelegten Konsultationsprozess mit Ländern, Verbänden und Abgeordneten auf Vorschläge zur weiteren Beschränkung der Düngung verständigt. Die Länder wurden einbezogen, weil die Düngeverordnung auch der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Das Ziel ist es, den Schutz unserer Gewässer zu verbessern und damit die Anforderungen des gegen Deutschland ergangenen EuGH-Urteils zur EG-Nitratrichtline zukünftig zu erfüllen.

Das Ergebnis:

In den Gebieten, die mit Nitrat belastet sind, schlägt die Bundesregierung der Europäischen Kommission für die Landwirte zwar einschneidende, aber im Ganzen zum Schutz des Grundwassers notwendige Maßnahmen vor. Diese umfassen:

  • die Reduzierung der Düngung in den sogenannten „Roten Gebieten“ mit besonders hohen Nitratwerten um 20% im Betriebsdurchschnitt, zusätzlich gibt es eine Mengen-Obergrenze in Höhe von 170 kg Stickstoff je Hektar und Jahr pro Schlag bzw. für Einzelflächen. Um betriebs- und anbauspezifischen Besonderheiten Rechnung zu tragen, sollen Betriebe flexibel entscheiden können, welche Kulturen weiter nach maximalem Bedarf gedüngt werden. Im Gegenzug muss auf anderen Flächen in den besonders belasteten Gebieten weniger gedüngt werden, um die Mengen-Obergrenzen einzuhalten;
  • eine bis zu vier Wochen verlängerte Sperrzeit, in denen das Düngen in belasteten Gebieten nicht erlaubt ist;
  • größere Abstände zu Gewässern beim Düngen von 10 Metern bei einer Hangneigung über 15% und von 2 Metern bei einer Hangneigung zwischen 5 und 10%, um das Abschwemmen von Stickstoff in angrenzende Gewässer zu verhindern (gegenüber bislang pauschal 5 Metern in hängigem Gelände).

Für extensiv wirtschaftende Landwirtschaftsbetriebe und Ökobetriebe, die so nachhaltig und ressourcenschonend düngen, dass sie nicht zur Gewässerbelastung beitragen, gelten Ausnahmen. So sollen Betriebe, die durchschnittlich auf ihren Landwirtschaftsflächen weniger als 160 kg Stickstoff je Hektar und Jahr und davon max. 80 kg mineralisch düngen, von der Reduzierung der Düngung und der Mengen-Obergrenze freigestellt werden. Auch auf Dauergrünland soll die Düngung nicht reduziert werden müssen, da hier das Auswaschungsrisiko niedriger ist. Außerdem soll eine Herbstdüngung von Raps möglich sein, wenn mit einer Bodenprobe nachgewiesen wird, dass der Düngebedarf nicht aus dem Bodenvorrat gedeckt werden kann.

Insgesamt wird die Düngung in Deutschland damit nachhaltiger und der Gewässerschutz deutlich verbessert, ohne dass landwirtschaftliche Betriebe über das erforderliche Maß hinaus eingeschränkt werden.

Die Vorschläge werden nun an die Europäische Kommission gesendet.

Sie sind die Voraussetzung dafür, eine zweite Klage der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland zu vermeiden.

Donnerstag, 13. Juni 2019/ BMEL/ Deutchsland
https://www.bmel.de

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