Die Maßnahmen, über die sich die Mitgliedstaaten heute in einer Ausschusssitzung geeinigt haben, umfassen die Möglichkeit höherer Vorauszahlungen und mehrere Ausnahmen von den Ökologisierungsvorschriften, um die Landwirte bei der Versorgung ihrer Tiere mit ausreichend Futter zu unterstützen. Betroffene Landwirte werden einen höheren Prozentsatz der Zahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) abrufen können, um ihre Liquidität zu verbessern. Dies umfasst Folgendes:
- Bereitstellung von bis zu 70 % ihrer Direktzahlungen ab Mitte Oktober;
- Bereitstellung von bis zu 85 % ihrer Zahlungen für die ländliche Entwicklung, sobald das Maßnahmenpaket Anfang September offiziell angenommen ist.
Ferner werden Ausnahmen von bestimmten Ökologisierungsvorschriften gestattet, um mehr Futtermittel verfügbar zu machen. Dies schließt die Möglichkeit ein,
- brachliegende Flächen als gesonderte Kultur oder als ökologische Vorrangfläche zu betrachten, auch wenn diese Flächen abgeweidet oder zu Erzeugungszwecken abgeerntet wurden;
- Zwischenfrüchte als „Reinkultur“ (und nicht, wie derzeit vorgeschrieben, Mischkultur) anzupflanzen, wenn sie für die Beweidung/Futtererzeugung bestimmt sind;
- den Mindestzeitraum von acht Wochen für den Anbau von Zwischenfrüchten zu verkürzen, damit Ackerbauern ihre Winterkulturen rechtzeitig nach ihren Zwischenfrüchten aussäen können.
Nächste Schritte
Nach Entscheidung dürfte dieses Maßnahmenpaket Anfang September offiziell angenommen werden.
Die Kommission wird in Bezug auf die Auswirkungen der Dürre weiterhin mit allen Mitgliedstaaten in Kontakt bleiben.
28. August 2019 2019/ EK/ Europäische Union.
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