Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz schafft die rechtliche Verpflichtung zur Kennzeichnung von Lebensmitteln tierischer Herkunft mit der Haltungsform der Tiere. Es regelt zudem die damit in Zusammenhang stehenden Pflichten der Marktteilnehmer auf den verschiedenen Ebenen, also der Landwirtinnen und Landwirte oder derjenigen, die das Lebensmittel vermarkten.
In einem ersten Schritt legt das BMEL hiermit Eckpunkte für eine verpflichtende, staatliche Tierhaltungskennzeichnung vor.
Für alle Lebensmittel tierischer Herkunft, für die eine Kennzeichnung verpflichtend eingeführt wird, gilt: Sie sind beim Verkauf an die Endverbraucherinnen und Endverbraucher mit einer Angabe über die Haltungsform der Tiere zu kennzeichnen.
Die Kennzeichnung informiert darüber, in welcher Haltungsform die Tiere gehalten wurden. Folgende fünf Haltungsformen werden gekennzeichnet: Haltungsform Stall, Haltungsform Stall+Platz, Haltungsform Frischluftstall, Haltungsform Auslauf/Freiland und Haltungsform Bio.
Erster Schritt: Tierhaltungskennzeichnung bei Schweinefleisch
- Die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung wird schrittweise eingeführt, beginnend mit frischem Schweinefleisch, gekühlt oder gefroren, verpackt oder unverpackt, im Lebensmittelhandel, den Fleischereifachgeschäften, dem Online-Handel und anderen Verkaufsstellen.
- Weitere Vermarktungswege, insbesondere über die Gastronomie und Außerhaus-Verpflegung oder verarbeitete Produkte, sollen im Laufe der Legislatur in die Tierhaltungskennzeichnung aufgenommen werden, wenn im Rahmen des ersten Schrittes das Konzept der verpflichtenden Haltungskennzeichnung am Beispiel Schweinefleisch grundsätzlich von der EU-Kommission notifiziert wurde.
- Gleiches gilt für weitere Tierarten wie Rinder, Milchvieh oder Geflügel. Auch sie werden schrittweise in die verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung aufgenommen. Einen entsprechenden Zeitplan wird das BMEL mit Start der Gesetzesberatungen vorstellen.
Der Gesetzentwurf zur verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnung für frisches Schweinefleisch wird nun innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und dann Ländern und Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Danach wird der vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf der EU zur Notifizierung vorgelegt. Im Herbst starten die Beratungen des Gesetzentwurfs zunächst im Bundesrat, zudem ist Ende des Jahres die erste Lesung im Bundestag vorgesehen.
7. Juni 2022/ BMEL/ Deutschland.
https://www.bmel.de/