Die neuen Leitlinien der EFSA erläutern die Datenanforderungen für die agronomische und phänotypische Beschreibung von genetisch veränderten (GV-) Pflanzen. Das Dokument ergänzt die bestehenden Leitlinien bezüglich der Datenanforderungen für die Risikobewertung von GV-Pflanzen. Es bietet Antragstellern, welche die Zulassung für das Inverkehrbringen einer GV-Pflanze in der Europäischen Union (EU) beantragen, Empfehlungen dazu, wie die agronomischen und phänotypischen Daten der GV-Pflanze zu generieren, analysieren und interpretieren sind.
Vergleichender Ansatz
Jede Risikobewertung von GV-Pflanzen umfasst den Vergleich der agronomischen und phänotypischen Eigenschaften der GV-Pflanze mit ihrem herkömmlichen Pendant. Dieser Vergleich dient der Feststellung von Unterschieden im äußeren Erscheinungsbild der Pflanzen wie Größe und Farbe – so genannte phänotypische Eigenschaften – sowie in ihren agronomischen Eigenschaften wie Ertrag und Pestizidtoleranz. Solche Unterschiede werden nicht automatisch als Hinweise auf nachteilige Auswirkungen angesehen. Sollten die festgestellten Unterschiede jedoch auf eine mögliche Gefahr hindeuten, müssen weitere Bewertungen durchgeführt werden, um mögliche Sicherheitsbedenken zu identifizieren.
Spezifische Datenanforderungen
Ausgehend von Erfahrungen mit früheren Bewertungen von Anträgen zu GV-Pflanzen beschloss die EFSA, die vorliegenden Leitlinien zu entwickeln und die Datenanforderungen spezifischer zu gestalten. Die Leitlinien enthalten konkrete Empfehlungen für die Generierung, Analyse und Interpretation von agronomischen und phänotypische Daten, einschließlich zur:
- Auswahl der Testmaterialien und Versuchsstandorte
- Qualität und Design der Feldversuche
- Auswahl bestimmter Eigenschaften einer Pflanze, um deren Biologie und Verhalten zu messen
Der Ansatz wird die Risikobewertung in diesem Bereich weiter stärken, indem er sie umfassender, konsistenter und effizienter macht.
Mittwoch, Juni. 24 2015/ EFSA/ Europäische Union.
http://www.efsa.europa.eu