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Politische Einigung über die neue GAP: gerechter, umweltfreundlicher, flexibler

Mit der heute vom Europäischen Parlament und dem Rat erzielten vorläufigen politischen Einigung über die neue Gemeinsame Agrarpolitik wird eine gerechtere, umweltfreundlichere, stärker auf das Tierwohl ausgerichtete und flexiblere Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) eingeführt.

29 Juni 2021
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Eine fairere GAP

  • Erstmals wird die GAP Bestimmungen zur sozialen Konditionalität enthalten, was bedeutet, dass die Begünstigten Elemente des europäischen Sozial- und Arbeitsrechts einhalten müssen, um GAP-Mittel zu erhalten.
  • Die Umverteilung der Einkommensstützung wird obligatorisch. Die Mitgliedstaaten verteilen mindestens 10 % zugunsten kleinerer Betriebe um, und müssen in ihrem Strategieplan ihre diesbezügliche Vorgehensweise beschreiben.
  • Die Unterstützung für Junglandwirte (Landwirte bis 40 Jahre) im Rahmen der GAP wird einen neuen obligatorischen Mindestsatz von 3 % des Einkommensstützungsbudgets der Mitgliedstaaten vorsehen. Dazu könnten Einkommensstützung, Investitions- oder Existenzgründungsbeihilfen für Junglandwirte gehören.

Eine umweltfreundlichere GAP

  • Kohärenz mit dem europäischen Grünen Deal: Die neue GAP wird die Umwelt- und Klimavorschriften der EU vollumfänglich integrieren. Die GAP-Strategiepläne werden zu den Zielen der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und der Biodiversitätsstrategie beitragen und aktualisiert werden, um den Änderungen der Klima- und Umweltvorschriften des europäischen Grünen Deals Rechnung zu tragen.
  • Konditionalität: Die Mindestanforderungen, die die Begünstigten der GAP erfüllen müssen, um Unterstützung zu erhalten, sind nun höher gesteckt. So werden beispielsweise in jedem landwirtschaftlichen Betrieb mindestens 3 % der Ackerflächen der biologischen Vielfalt und nichtproduktiven Elementen gewidmet, wobei die Möglichkeit besteht, diesen Satz mittels der Unterstützung aus Öko-Regelungen auf 7 % anzuheben. Alle Feuchtgebiete und Torfmoore werden geschützt.
  • Die Mitgliedstaaten werden dazu verpflichtet sein, Öko-Regelungen anzubieten. Mit diesem neuen freiwilligen Instrument werden Landwirtinnen und Landwirte für die Umsetzung klima- und umweltfreundlicher Verfahren (ökologische Landwirtschaft, Agrarökologie, integrierter Pflanzenschutz usw.) sowie für die Verbesserungen des Tierschutzes belohnt. Die Mitgliedstaaten müssen mindestens 25 % ihres Einkommensstützungsbudgets für Öko-Regelungen bereitstellen, insgesamt 48 Mrd. EUR der Mittel für Direktzahlungen.
  • Mindestens 35 % der Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums werden Agrarumweltverpflichtungen zugewiesen, die Umwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen fördern.
  • Der GAP-Haushalt muss einen erheblichen Teil der Gesamtausgaben der Union für den Klimaschutz ausmachen. Um eine realistische und robuste Berechnung zu gewährleisten, wird die Kommission bis 2025 einen neuen, differenzierten Ansatz vorschlagen, der über die bestehenden Methoden hinausgeht.

Eine flexiblere GAP

Mit der neuen GAP wird eine neue Arbeitsweise eingeführt, bei der jeder Mitgliedstaat einen nationalen GAP-Strategieplan entwirft, in dem beschrieben wird, wie die Ziele der GAP sowie die Ziele des Grünen Deals gemäß der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und der Biodiversitätsstrategie erreicht werden sollen.

Darüber hinaus konzentriert sich die neue GAP auf Leistung, und zwar durch

  • einfachere Vorschriften auf EU-Ebene
  • einen jährlichen Leistungsbericht, den die Mitgliedstaaten der Kommission ab 2024 vorlegen müssen, und der durch eine jährliche Überprüfungssitzung ergänzt wird
  • Die Kommission wird die Leistung der GAP-Strategiepläne 2025 und 2027 überprüfen und erforderlichenfalls die Mitgliedstaaten auffordern, Maßnahmen zu ergreifen.
  • eine Reihe gemeinsamer Indikatoren zur Überwachung der Umsetzung der GAP und zur Bewertung der Leistung der GAP-Strategiepläne

Stärkung der Position der Landwirtinnen und Landwirte in einem wettbewerbsfähigen Agrar- und Lebensmittelsektor

  • Die neue GAP behält eine allgemeine Ausrichtung auf den Markt bei, der zufolge die landwirtschaftlichen Betriebe in der EU entsprechend den Marktsignalen arbeiten und gleichzeitig die Möglichkeiten nutzen, die sich aus dem Handel außerhalb der EU ergeben.
  • Sie stärkt auch die Position der Landwirtinnen und Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette, indem sie den Landwirtinnen und Landwirte mehr Möglichkeiten bietet, ihre Kräfte zu bündeln, unter anderem durch bestimmte Ausnahmen vom Wettbewerbsrecht.
  • Eine neue Agrarreserve mit einer jährlichen Mittelzuweisung von mindestens 450 Mio. EUR wird eingeführt, um Markmaßnahmen in Krisensituationen zu finanzieren.

25. Juni 2021/ Europäische Kommission/ Europäische Union.
https://ec.europa.eu/commission/

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