Dies geschieht im Zuge der Bemühungen, das europäische Agrarstatistiksystem zu modernisieren und an die Entwicklungen in diesem Sektor anzupassen, zu denen auch die Reform der gemeinsamen Agrarpolitik gehört.
Mit einer neuen Verordnung werden die bestehenden Rechtsvorschriften zur „Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung“ geändert und die Mitgliedstaaten förmlich verpflichtet, der Kommission regionale Agrardaten zu übermitteln. Die Vorschriften werden frühestens 2023 in Kraft treten und die Berichterstattung im Rahmen der neuen gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) verbessern.
Hintergrund
Im November 2015 veröffentlichte Eurostat seine Strategie für die Agrarstatistik ab 2020. Darin wurde gefordert, das Agrarstatistiksystem der EU zu aktualisieren, um es mit Änderungen der Agrarpolitik in Einklang zu bringen und Veränderungen im Landwirtschaftssektor etwa durch Globalisierung und Klimawandel Rechnung zu tragen.
Nach einer Folgenabschätzung in Bezug auf die Strategie schlug die Kommission vor, die Agrarstatistik in Europa dadurch zu modernisieren, indem neue Verordnungen über integrierte Statistiken zu landwirtschaftlichen Betrieben und Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung (Statistics on Agricultural Input and Output, SAIO) einzuführen. Zudem wies sie darauf hin, dass die bestehende Verordnung über die Landwirtschaftliche Gesamtrechnung (LGR) aktualisiert werden müsse, um die Erhebung regionaler Daten zu formalisieren, die bis dahin nur auf der Grundlage einer informellen Vereinbarung ausgetauscht wurden.
Die Verpflichtung zur Berichterstattung über regionale Statistiken soll zwar ab 2023 gelten, doch können die Mitgliedstaaten in begründeten Fällen eine Ausnahmeregelung beantragen. Die neue Verordnung sieht auch eine Aktualisierung der Vorschriften über Qualitätsstandards für die Berichterstattung vor, um sie mit den geltenden EU-Anforderungen in Einklang zu bringen.
Die nächsten Schritte
Die politische Einigung muss zunächst vom Sonderausschuss Landwirtschaft des Rates gebilligt werden. Anschließend wird sie rechtlich und sprachlich überprüft und muss dann sowohl vom Parlament als auch vom Rat förmlich angenommen werden.
29. November 2021/ Europäisher Rat/ Europäichen Union.
https://www.consilium.europa.eu