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Kommission genehmigt deutsche Beihilferegelungen zur Verbesserung des Tierwohls in der Viehzucht im Umfang von 1 Mrd. EUR

Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften zwei deutsche Regelungen mit einem Gesamtbudget von rund 1 Mrd. EUR genehmigt, mit denen die Tierwohlstandards in der Viehzucht, insbesondere bei Schweinen, verbessert werden sollen.

1 Februar 2024
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Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften zwei deutsche Regelungen mit einem Gesamtbudget von rund 1 Mrd. EUR genehmigt, mit denen die Tierwohlstandards in der Viehzucht, insbesondere bei Schweinen, verbessert werden sollen. Die Maßnahmen werden zur Verwirklichung der strategischen Ziele der EU in Bezug auf den europäischen Grünen Deal, die Gemeinsame Agrarpolitik und die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ beitragen.

Deutschland meldete bei der Kommission zwei Regelungen mit einem Gesamtbudget von rund 1 Mrd. EUR an, um Tierhalter bei i) Investitionen zur Modernisierung von Schweinezuchtanlagen und ii) der Umsetzung von Haltungspraktiken zur Verbesserung der Tierwohlstandards für Schweine zu unterstützen. Beide Regelungen können künftig auf andere Tierarten ausgedehnt werden. Die Regelungen stehen kleinen und mittleren Viehzuchtbetrieben in Deutschland offen.

Im Rahmen der ersten, mit 675 Mio. EUR ausgestatteten Regelung werden Direktzuschüsse gewährt, die bis zu 60 % der beihilfefähigen Investitionskosten für die Modernisierung von Schweinezuchtanlagen zur Verbesserung der Tierwohlstandards abdecken. Dazu gehören Verbesserungen der Lebensbedingungen (z. B. Zugang zu Außenklimaställen oder Abkühlmöglichkeiten) sowie Grenzwerte für die Besatzdichte und die CO2-Emissionen. Die erste Regelung läuft bis Ende 2030.

Im Rahmen der zweiten, mit 325 Mio. EUR ausgestatteten Regelung werden Direktzuschüsse gewährt, die bis zu 80 % der zusätzlichen Kosten für die Anpassung der Tierhaltung an Methoden abdecken, die höhere Tierwohlstandards bieten (wie zusätzliches Raufutter und zusätzliche Einstreu sowie Strom für Kühlungs- und Belüftungsanlagen). Die zweite Regelung läuft bis Ende 2031.

30. Januar 2024/ Europäische Kommission/ Europäische Union.
https://ec.europa.eu

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