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Kommission schlägt zur Steigerung der Getreideerzeugung vorübergehende Abweichung von bestimmten Vorschriften der Agrarpolitik vor

Auf Antrag der EU-Mitgliedstaaten schlägt die Kommission heute eine vorübergehende Abweichung von den Vorschriften über die Fruchtfolge und den Erhalt nichtproduktiver Landschaftselemente auf Ackerland vor.

5 August 2022
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Welche Wirkung diese Maßnahme haben wird, hängt davon ab, welche Entscheidungen die Mitgliedstaaten und die Landwirtinnen und Landwirte treffen. Sie wird aber die Kapazität der EU steigern, Getreide für die Lebensmittelerzeugung zu produzieren. Es wird davon ausgegangen, dass im Vergleich zum jetzigen Stand 1,5 Mio. Hektar wieder für die Produktion genutzt werden können. Jede in der EU erzeugte Tonne Getreide wird einen Beitrag zur weltweiten Ernährungssicherheit leisten.

Der Vorschlag der Kommission wird den EU-Mitgliedstaaten übermittelt, bevor er förmlich angenommen wird.

Das globale Ernährungssystem ist großen Risiken und Unsicherheiten ausgesetzt, die sich insbesondere aus dem Krieg in der Ukraine ergeben, wobei sich in naher Zukunft auch Fragen der Ernährungssicherheit stellen könnten.

Die Standards für einen guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ-Standards) sind entscheidend, um das Potenzial des Bodens zu sichern, die biologische Vielfalt in landwirtschaftlichen Betrieben als Teil der langfristigen Nachhaltigkeit des Sektors zu stärken und das Potenzial zur Erzeugung von Nahrungsmitteln aufrechtzuerhalten. Deshalb ist die Ausnahmeregelung befristet und gilt nur für das Antragsjahr 2023. Zudem umfasst sie nur das, was im Hinblick auf die Probleme im Bereich der weltweiten Ernährungssicherheit, die sich aus der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine ergeben, unbedingt erforderlich ist. Kulturen, die üblicherweise als Tierfutter verwendet werden (Mais und Soja), sind von der Regelung ausgeschlossen.

22. Juli 2022/ Europäische Kommission/ Europäische Union.
https://ec.europa.eu

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