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EK stellt Optionen zur Vereinfachung vor, um Aufwand für EU-Landwirte zu verringern

Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Dokument übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für Landwirtinnen und Landwirte dargelegt werden.

26 Februar 2024
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Das Dokument, das auf der Tagung des Rates „Landwirtschaft“ am 26. Februar mit den Mitgliedstaaten erörtert werden soll, enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen zur Vereinfachung und wird als Grundlage für Diskussionen und gemeinsame Maßnahmen mit den EU-Ländern dienen.

Das Umsetzungsmodell der derzeitigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), das auf den auf nationaler Ebene beschlossenen und umgesetzten GAP-Strategieplänen beruht, stellt im Vergleich zum vorangegangenen Zeitraum bereits einen Fortschritt in Bezug auf Vereinfachung und Subsidiarität dar. Den Mitgliedstaaten kommt eine Schlüsselrolle zu, wenn es darum geht, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte zu begrenzen und verhältnismäßig zu halten, um die Ziele der EU-Rechtsvorschriften zu erreichen. Aus diesem Grund muss eine erfolgreiche Vereinfachung in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Verwaltungen und den Landwirtinnen und Landwirten selbst erfolgen.

Vor diesem Hintergrund wird die Kommission im März eine Online-Umfrage durchführen, die sich direkt an die Landwirtinnen und Landwirte richtet. Diese gezielte Konsultation wird dazu beitragen, die wichtigsten Problemquellen aufzuzeigen und die Ursachen für Verwaltungsaufwand und Komplexität zu verdeutlichen, die sich aus den GAP-Vorschriften und anderen EU-Vorschriften für Lebensmittel und Landwirtschaft in der EU sowie deren Anwendung auf nationaler Ebene ergeben.

Tabelle 1. Beispiele für kurzfristige Maßnahmen, die den Mitgliedstaaten zur Erörterung vorgelegt werden.

Maßnahme Auswirkungen Zeitrahmen
Änderung der Vorschriften für die Berechnung von Dauergrünlandflächen, um strukturellen Veränderungen in der Landwirtschaft Rechnung zu tragen Betriebe mit reduziertem Viehbestand müssen Ackerflächen nicht wieder in Weideland umwandeln Annahme eines delegierten Rechtsakts im März
Erörterung möglicher landwirtschaftlicher Verfahren zur Bodenbedeckung Landwirtinnen und Landwirten kann mehr Flexibilität bei der Erfüllung dieser Konditionalität eingeräumt werden Erläuterung soll im März vorgelegt und mit den Mitgliedstaaten erörtert werden
Überarbeitung der EU-Methodik zur Bewertung der Qualität des Flächenüberwachungssystems Landwirtinnen und Landwirte erhalten bis zu 50 % weniger Vor-Ort-Besuche, was auch Ressourcen in den nationalen Verwaltungen freisetzen wird Fertigstellung und Vorstellung der neuen Methodik im März
Definition des Begriffs der höheren Gewalt Betroffene Landwirtinnen und Landwirte erhalten mehr Sicherheit in Bezug auf den Erhalt ihrer GAP-Zahlungen, und die nationalen Verwaltungen können durch die klarere Auslegung auf EU-Ebene Haushaltsfehler vermeiden Vorstellung der Klarstellung vor den Mitgliedstaaten im März
Erleichterung des Austauschs bewährter Verfahren und Änderungen der GAP-Strategiepläne Nationale Verwaltungen können Bereiche, in denen Vereinfachungen möglich sind, leichter ermitteln und schneller zum Nutzen der Landwirte umsetzen bereits angelaufen

22. Februar 2024/ Europäische Kommission/ Europäische Union.
https://ec.europa.eu

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