Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat einen Vorschlag für eine neue Kategorisierung von antimikrobiellen Mitteln zur öffentlichen Konsultation vorgelegt. Der wissenschaftliche Ausschuss der EMA hat beschlossen, diese Arzneimittel entsprechend dem Risiko für die öffentliche Gesundheit, das ihre Verwendung bei Tieren aufgrund der möglichen Entwicklung von Resistenzen darstellt, neu einzustufen.
Mit dieser Neuordnung sollen die Erfahrungen berücksichtigt werden, die seit der ersten Kategorisierung der antimikrobiellen Wirkstoffe im Jahr 2014 gesammelt wurden.
Die Klassifikation aus dem Jahr 2014 teilt die als „critically important“ eingestuften Antibiotika (CIA) in drei Kategorien ein. Die überarbeitete EMA-Kategorisierung enthält nun alle Klassen von antimikrobiellen Mitteln und berücksichtigt zusätzliche Kriterien wie die Verfügbarkeit alternativer antimikrobieller Mittel in der Veterinärmedizin. Künftig sollen die Mittel in vier Kategorien, von A bis D, eingeteilt werden.
- Die Kategorie A („Vermeiden“) umfasst Klassen von antimikrobiellen Mitteln, die derzeit in der Veterinärmedizin in der EU nicht zugelassen sind. Die Verwendung dieser Arzneimittel bei lebensmittelliefernden Tieren ist verboten, und sie dürfen nur in Ausnahmefällen an Haustiere verabreicht werden.
- Die Kategorie B („Einschränken“) enthält Chinolone, Cephalosporine der dritten und vierten Generation und Polymyxine. Der Einsatz dieser antimikrobiellen Mittel bei Tieren sollte eingeschränkt werden, um das Risiko für die öffentliche Gesundheit zu verringern.
- Die Kategorie C („Vorsichtig“) umfasst antimikrobielle Mittel, für die es in der EU im Allgemeinen Alternativen in der Humanmedizin gibt, während in der Veterinärmedizin nur wenige Alternativen für bestimmte Indikationen existieren. Diese antimikrobiellen Mittel sollten nur dann verwendet werden, wenn keine wirksamen antimikrobiellen Mittel der Kategorie D zur Verfügung stehen.
- Die Kategorie D („Umsichtig“) ist die niedrigste Risikokategorie. Antimikrobielle Mittel dieser Kategorie können bei Tieren in umsichtiger Weise verwendet werden. Dies bedeutet, dass der unnötige Einsatz und lange Behandlungszeiten vermieden werden sollten und die Gruppenbehandlung auf Situationen beschränkt werden sollte, in denen eine individuelle Behandlung nicht möglich ist.
Der neue Kategorisierungsvorschlag unterliegt nun einer drei Monate laufenden öffentlichen Konsultation und wird danach die Entscheidungsträger in der EU bei der Ausarbeitung von Leitlinien für den Einsatz von antimikrobiellen Mitteln in der Veterinärmedizin unterstützen.
Dienstag, 5. Februar 2019/ EMA/ Europäische Union.
https://www.ema.europa.eu