Das Parlament hat die vorläufige politische Einigung mit dem Rat zur Verschiebung der neuen Vorschriften mit 546 Stimmen zu 97 bei 7 Enthaltungen angenommen.
Große Marktteilnehmer und Händler müssen nun ab dem 30. Dezember 2025 die Verpflichtungen dieser Verordnung einhalten, und Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2026. Das zusätzliche Jahr soll Unternehmen weltweit helfen, die Regeln von Anfang an reibungsloser umzusetzen, ohne die Ziele des Gesetzes zu untergraben.
Auf Drängen des Parlaments hat sich die Kommission verpflichtet, sowohl das Informationssystem für Betreiber und Marktteilnehmer als auch den Vorschlag zur Risikoeinstufung von Ländern und Regionen so schnell wie möglich, spätestens jedoch bis zum 30. Juni 2025, bereitzustellen. Eine allgemeine Überprüfung der Verordnung ist spätestens bis zum 30. Juni 2028 vorgesehen. Dabei wird die Kommission zusätzliche Maßnahmen zur Vereinfachung und Verringerung der Verwaltungslast für Unternehmen prüfen.
17. Dezember 2024/ Europäisches Parlament/ Europäische Union.
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