Der Bundesrat hat in einer ersten Stellungnahme den von dem Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, vorgelegten Gesetzentwurf zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen sie gewonnen wurden, befürwortet (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz – TierHaltKennzG). Mitte Dezember wird sich der Bundestag erstmals mit dem Gesetzentwurf befassen.
Lebensmittel tierischer Herkunft sind künftig mit der Haltungsform der Tiere zu kennzeichnen. Eine fünfstufige Skala gibt Auskunft über die Haltungsstufe (Haltungsform Stall, Haltungsform Stall + Platz, Haltungsform Frischluftstall, Haltungsform Auslauf/Freiland und Haltungsform Bio). In einem ersten Schritt werden Händler verpflichtet frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch beim Verkauf entsprechend zu kennzeichnen.