Ab Januar 2022 ist die Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel verbindlich anzuwenden. Im Rahmen dieser Verordnung werden im Hinblick auf den umsichtigen Einsatz antimikrobieller Mittel die wichtigsten Kriterien festgelegt, anhand derer entschieden werden soll, welche Antibiotika in ein Verzeichnis derjenigen antimikrobiellen Arzneimittel aufgenommen werden, die der Humanmedizin vorbehalten bleiben sollen und daher in der Veterinärmedizin nicht verwendet werden dürfen.
Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) stimmte jedoch gegen die Kriterien der Verordnung und forderte in einem Gegenvorschlag, dass die als antimikrobielle Mittel von entscheidender Bedeutung eingestuften Antibiotika ausschließlich für die Verwendung beim Menschen reserviert werden.
Das Europäische Parlament hat sich nun mehrheitlich gegen diesen Antrag ausgesprochen, der schärfere Regelungen für den Antibiotikaeinsatz bei Tieren vorsah. Durch die Anerkennung der von der Europäischen Arzneimittel-Agentur aufgestellten Kriterien seitens der EU-Mitgliedstaaten ist sichergestellt, dass Tierärzte weiterhin auf spezifische Behandlungen für Nutz- und Haustiere zurückgreifen können.
16. September 2021/ 333-Redaktion auf Grundlage von EPRUMA-Daten.