Das EU-Parlament hat den ursprünglichen Vorschlag der Kommission zum Klonverbot für Tiere verschärft und auf sämtliche Nutztiere, die Nachkommen geklonter Tiere und von diesen stammende Erzeugnisse einschließlich der Einfuhren in die EU ausgeweitet. Der Text wurde mit 529 Ja-Stimmen, 120 Nein-Stimmen und 57 Enthaltungen verabschiedet.
Auch wenn das Tierwohl bei den Nachkommen geklonter Tiere gewährleistet werden könne, gebe die hohe Sterblichkeitsrate im Verlauf des Klonverfahrens Anlass zu erheblichen Bedenken in Bezug auf das Tierwohl und die moralischen Aspekte, hoben die Abgeordneten hervor und beschlossen daher die Ausweitung des Verbots auf Zuchtmaterial von Klontieren, deren Nachkommen sowie auf von diesen stammende Erzeugnisse und Lebensmittel.
Das Verbot erstreckt sich ferner auf Nachkommen von Klontieren aus Drittländern. So beschloss das Parlament, dass bei Einfuhren in die EU durch eine Bescheinigung nachgewiesen werden muss, dass es sich nicht um Klontiere oder Nachkommen von Klontieren handelt. Diese Vorschrift soll auch für Zuchtmaterialien sowie Lebens- und Futtermittel tierischen Ursprungs gelten.
Die Europaabgeordneten verwiesen des Weiteren auf Ergebnisse der Verbraucherforschung, die zeigen, dass die EU-Bürger Lebensmittel, die von Klontieren oder deren Nachkommen stammen, entschieden ablehnen. Aus Tierschutz- und ethischen Gründen sind sie zudem mehrheitlich gegen das Klonen zu landwirtschaftlichen Zwecken.
Der vom EU-Parlament abgeänderte Text wird die Form einer Verordnung annehmen, die unmittelbar in allen Mitgliedstaaten anzuwenden ist, anstelle die einer Richtlinie, die jeweils noch in nationales Recht umgesetzt werden müsste. Das Parlament hat den Geltungsbereich des Textes zudem auf alle Tierarten ausgeweitet, die zu landwirtschaftlichen Zwecken gehalten und gezüchtet werden, anstatt ihn gemäß dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission auf Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Pferde zu beschränken.
Montag, 7. September 2015/ EP/Europäische Union.
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