Die möglichst vollständige Entnahme der Wildschweine innerhalb der doppelten festen Umzäunungen (Weiße Zonen) sowie im ASP-Schutzkorridor entlang der deutsch-polnischen Grenze ist eine wesentliche Voraussetzung für die Funktionstüchtigkeit der Schwarzwildbarrieren. Die Aufwandsentschädigung wurde im März eingeführt, um den Aufwand der Jäger bei der Entnahme des Schwarzwilds aus den Weißen Zonen auszugleichen. Mit der Erhöhung der Aufwandsentschädigung soll der für Jäger entstehende Aufwand angemessen ersetzt werden. Außerdem wird die Aufwandsentschädigung für das Auffinden verendeter Tiere auch auf den Schutzkorridor entlang der Grenze ausgeweitet.
Für das Erlegen und Abliefern eines Wildschweins aus einem Kerngebiet, einer Weißen Zone oder dem ASP-Schutzkorridor wird eine Aufwandsentschädigung von 150 Euro pro Tier durch die Landkreise und Kreisfreien Städte gewährt.
Für das Auffinden und Melden des Fundorts verendeter Wildschweine, einschließlich Unfallwild wird eine Aufwandsentschädigung wie folgt gewährt:
- Kerngebiete, Weiße Zonen, ASP- Schutzkorridor 150 Euro/Stück
- Gefährdetes Gebiet 100 Euro/Stück
- Pufferzone 100 Euro/Stück
Derzeit wird entlang der Grenze zu Polen ein zweiter fester Zaun errichtet. So entsteht ein Schutzkorridor, in dem der Wildschweinbestand möglichst auf null reduziert werden soll. Von den insgesamt rund 280 Kilometern ist mehr als ein Drittel fertig gestellt.
In Brandenburg wurden bislang bei insgesamt 1.791 Wildschweinen die Afrikanische Schweinepest festgestellt (Stand: 05. Oktober 2021):
- Landkreis Spree-Neiße: 273
- Landkreis Oder-Spree: 860
- Landkreis Märkisch-Oderland: 281
- Landkreis Dahme-Spreewald: 77
- Frankfurt (Oder): 275
- Landkreis Barnim: 23
- Landkreis Uckermark: 2
29. September 2021/ MSGIV/Deutschland.
https://msgiv.brandenburg.de/