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Erläuterungen der EFSA zu den wissenschaftlichen Gutachten über den Fleischtransport

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Die Europäische Kommission hat die EFSA um eine Reihe von Erläuterungen ersucht, bevor EU-Bestimmungen auf Grundlage der EFSA-Empfehlungen erarbeitet werden.

3 Dezember 2015
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Im Jahr 2014 veröffentlichte das BIOHAZ-Gremium der EFSA einige wissenschaftliche Gutachten über die Gefahren für die öffentliche Gesundheit im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung der Kühlkette bei der Lagerung und dem Transport von Fleisch (Teil 1 und Teil 2). Im Nachgang zu diesen Gutachten hat die Europäische Kommission die EFSA um eine Reihe von Erläuterungen ersucht, bevor EU-Bestimmungen auf Grundlage der EFSA-Empfehlungen erarbeitet werden.

Zum einen hat die EK um Erläuterungen zu den ergänzenden Forschungsdaten der KU Leuven und der TNO in Bezug auf die Abfuhr der Körperwärme des geschlachteten Tieres gebeten. Hierzu stellt die EFSA fest, dass eine Aktualisierung der Empfehlungen des EFSA-Gutachtens Teil 1 nicht erforderlich ist.

Des Weiteren hat die EK die EFSA um eine Bestätigung gebeten, ob die zusätzlichen Anforderungen (wie etwa die höchstzulässige Kerntemperatur im Schlachtkörper vor dem Transport) einen geeigneten zusätzlichen Parameter zur Verbesserung der Überwachung und Aufrechterhaltung der Oberflächentemperatur während der Lagerung und dem Transport darstellen. Der EFSA zufolge wirken viele Faktoren auf das Verhältnis zwischen Kern- und Oberflächentemperatur der Schlachtkörper ein. Daher stelle die Abkühlung eines Schlachtkörpers auf eine bestimmte Kerntemperatur eine sinnvolle Möglichkeit dar, sicherzustellen, dass ausreichend Wärme abgeführt wird. Diese spezifische Temperatur sei jeweils in Abhängigkeit von den Bedingungen des Kühlungsverfahrens festzulegen. Im Falle von Rindfleisch sei unter bestimmten Bedingungen eine Temperatur von 15 ºC ausreichend, um 70 % der Körperwärme des Schlachtkörpers vor dem Transport abzuführen.

 

 

Mittwoch, 11. November 2015/ EFSA/ Europäische Union.
www.efsa.europa.eu/

Kommentare zum Artikel

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22-Feb-2016ihoidihoid
Eine kurze Anregung zum Nachdenken, da sich Schachtbetriebe nicht transparent zeigen:
Ich verstehe gerade nicht,
ohne jetzt konkret zu werden,
da es in dieser Branche den Anschein erweckt dies sei so üblich:
Wieso nehmen Kunden von Schlachthöfen überhaupt Fleisch an,
dies offenkundig auf verschmutzten, und teilweise stinkenden Ladeflächen angeliefert wird?
Dies geschieht meistens Nachts. Hmm. Damit es niemand sieht!
Den Kunden ist dies egal, und es wird nicht gemeldet, da sie scheinbar die behördlichen Konsequenzen fürchten.
Wenn Leute mit Nase und Augen nach einer Reinigung der Ladefläche vom LKW kontrollieren würden, und nicht nur sehen , die Ladefläche nass ist; dann wird diese auch sauber sein! (Ironie)
Dies sagen auch übrigens Fahrer von Speditionen.
Es hat den Anschein das aus Zeitmangel es in der Praxis so ausschaut,
dass wichtige Schritte wie Einschäumen mit Reinigungsmitteln und anschließendem desinfizieren der Ladeflächen nicht ausreichend erfolgt.
Scheinbar werden für derartige Kontrollen die falschen Leute eingesetzt.
Schlachthöfe die nur halbwegs funktionierende, oder einfach zu kleine Waschplätze einsetzen, könnten davon arg betroffen sein.
Wenn man sich die Mühe machen würde auch mal zu schauen wie dies in der Praxis abläuft, wäre so eine Schlamperei vielleicht zu verhindern.
Auch scheint es ein Unding zu sein, dass teilweise schmutziges, stinkendes, und mit Ungeziefer belastenden Leergut zusammen mit frischem Fleisch transportiert wird.

Was auch gar nicht geht ist, dass tiefgekühltes Fleisch zusammen mit frischem Fleisch auf einer Ebene ohne Trennung transportiert werden könnte. Somit wäre die Kühlkette nicht eingehalten.

Erklärung: Tiefkühlware: mindestens -18 °Celsius / Frischfleisch bei +1 °Celsius.
Ich als Verbraucher möchte kein Fleisch essen, dass derartig falsch transportiert wurde.
https://fleischtransport.wordpress.com/
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