Zum Inhalt der Verordnung
Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Verordnung wer-den Regelungen geschaffen, die die Behörden in die Lage versetzen, neben den bereits jetzt schon bestehenden rechtlichen Möglichkeiten weitergehende Be-kämpfungsmaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest bei Wildschwei-nen anordnen zu können. Bei diesen Maßnahmen geht es insbesondere um die Möglichkeit
- der Umzäunung eines bestimmten Gebietes,
- der Anordnung eines Ernteverbots oder das Anlegen einer Jagdschneise,
- der Anordnung einer vermehrten Fallwildsuche, um so die Infektionsmög-lichkeiten gesunder Wildschweine zu minimieren,
- der Beauftragung anderer Jagdscheininhaber, insbesondere Angehörige der Landesforstverwaltungen oder Berufsjäger, zur verstärkten Bejagung, wenn der Jagdausübungsberechtigte einer entsprechenden Anordnung zur ver-stärkten Bejagung nicht oder nicht in dem erforderlichen Maß nachkommt.
Mit der Verordnung soll angesichts der Bedrohungslage zur Afrikanischen Schweinepest von kürzlich erweiterten Möglichkeiten nach dem Tiergesund-heitsgesetz Gebrauch gemacht werden.
Empfehlung des Ausschusses
Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe von fünf fachspezifischen Änderungen zuzustimmen.
Einzelheiten ergeben sich aus Drucksache 556/1/18.
Freitag, 14. Dezember 2018/ Bundesrat/ Deutschland.
https://www.bundesrat.de