Durch die neuen Fälle von Afrikanischer Schweinepest, die zwischen Dezember 2017 und Januar 2018 bei Wildschweinen in Polen, Litauen und Lettland aufgetreten sind, hat sich das Risiko erhöht. Daher sollen einige Gebiete, die von diesen ASP-Fällen bei Wildschweinen betroffen sind, statt in Teil I nun in Teil II des Anhangs des Durchführungsbeschlusses 2014/709/EU aufgeführt werden.
Darüber hinaus sollen andere Gebiete dieser Länder, die sich in unmittelbarer Nähe zu Gebieten befinden, in denen ASP-Fälle festgestellt wurden, nun in Teil I des genannten Anhangs aufgeführt werden.
Außerdem wurden in Polen Fälle bei Hausschweinen festgestellt, durch die sich ebenfalls das Risiko erhöht. Dementsprechend soll das entsprechende Gebiet in Polen (powiat radzyński) statt in Teil II nun in Teil III des genannten Anhangs aufgeführt werden.
Dagegen wurden bislang keine ASP-Fälle bei Haus- oder Wildschweinen in den südlichen Gebieten des okres Zlín in der Tschechischen Republik gemeldet, die derzeit in Teil II des Anhangs des Durchführungsbeschlusses 2014/709/EU aufgeführt sind. Angesichts der von der Tschechischen Republik vorgelegten Überwachungsdaten sollen diese Gebiete statt in Teil II nun in Teil I des Anhangs des Durchführungsbeschlusses 2014/709/EU aufgeführt werden.
Freitag, 2. Februar 2018/ ABl. EU/ Europäische Union.
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