Das Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht die Durchführungsverordnung (EU) 2021/1709 der Kommission vom 23. September 2021 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 hinsichtlich einheitlicher praktischer Modalitäten für die Durchführung amtlicher Kontrollen von Erzeugnissen tierischen Ursprungs.
Seit dem Geltungsbeginn der Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 am 14. Dezember 2019 haben die Erfahrungen mit der praktischen Durchführung dieser Verordnung gezeigt, dass bestimmte rechtliche Bestimmungen klarer gefasst werden müssen, insbesondere was bestimmte praktische Modalitäten für die Fleischuntersuchung und anerkannte Methoden zum Nachweis mariner Biotoxine bei Muscheln anbelangt.
24. September 2021/ ABI/ Europäischen Union.
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