Die Europäische Kommission soll eine Ausnahme der Nitrat-Richtlinie für die Niederlande für den Zeitraum 2014-2017 angenommen haben. Dazu wird die Europäische Kommission bald eine offizielle Erklärung herausgeben.
Landwirtschaftliche Unternehmen können von dieser Ausnahme Gebrauch machen, indem sie sich im Zeitraum vom 1. Mai bis zum 13. Juni in das amtliche Unternehmensregister der Niederlande eintragen und bewerben (www.rvo.nl).
Niederländischen Bauern dürfen von 2014 bis 2017 demnach anstelle von 170 kg dann 250 oder 230 (je nach Standort) kg Stickstoff pro Hektar und Jahr ausbringen.
Thursday May 8, 2014/ MAGRAMA/ Spain.
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