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EU: Beihilfe für die private Lagerhaltung von Schweinefleisch in Kraft getreten

Die Marktteilnehmer können die Beihilfe für die private Lagerhaltung von Schweinefleisch ab dem 25. März beantragen.

28 März 2022
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Die Schweinefleischindustrie befindet sich seit einigen Monaten in großen Schwierigkeiten, die auf den starken Rückgang der Ausfuhren nach China, die zunehmende Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest auf weitere Mitgliedstaaten, die anhaltenden Auswirkungen der COVID-19-Beschränkungen sowie die russische Invasion der Ukraine zurückzuführen sind, die zu zusätzlichen Marktstörungen geführt hat. Infolgedessen ist die Exportnachfrage nach bestimmten Schweinefleischerzeugnissen stark zurückgegangen.

Angesichts dieser Situation hat die Europäische Kommission beschlossen, eine Beihilfe für die private Lagerhaltung von Schweinefleisch zu gewähren. Die entsprechende Durchführungsverordnung (EU) 2022/470 der Kommission vom 23. März 2022 ist am vergangenen Freitag in Kraft getreten.

Die Einreichung von Anträgen ist bis zum 29. April 2022 möglich, und die Lagerzeiten können 60, 90, 120 oder 150 Tage betragen.

24. März 2022/ Amtsblatt der Europäischen Union/ Europäische Union.
https://eur-lex.europa.eu

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