Nach Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten zu dem Vorschlag der Kommission, die seit dem 9. März 2015 gewährten Beihilfen für die private Lagerhaltung von Schweinefleisch einzustellen, hat die Kommission nun die Durchführungsverordnung EU 2015/725 zur Festsetzung des Endtermins für die Einreichung von Beihilfeanträgen veröffentlicht.
Der Endtermin für die Einreichung von Anträgen auf Beihilfen für die private Lagerhaltung von Schweinefleisch gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2015/360 wurde auf den 8. Mai 2015 festgesetzt.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2015/360 wird mit Wirkung vom 8. Mai 2015 aufgehoben. Sie findet jedoch weiterhin Anwendung auf Verträge, die vor dem Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung im Rahmen der aufgehobenen Verordnung geschlossen wurden.
Mittwoch, 6. Mai 2015/ ABl. EU/ Europäische Union.
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