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EU bekräftigt Handelsunterstützung für die Ukraine

Die Kommission hat vorgeschlagen, die Aussetzung der Einfuhrzölle und Zollkontingente für ukrainische Ausfuhren in die EU um ein weiteres Jahr zu verlängern und gleichzeitig den Schutz sensibler landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus der EU zu verstärken.

2 Februar 2024
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Diese autonomen Handelsmaßnahmen sind seit Juni 2022 in Kraft und ein Eckpfeiler der beharrlichen Unterstützung der EU für die Ukraine und ihre Wirtschaft. Die Maßnahmen tragen zur Verbesserung der schwierigen Lage für ukrainische Hersteller und Ausführer infolge des unprovozierten und ungerechtfertigten Angriffskriegs Russlands bei.

Während die autonomen Handelsmaßnahmen hauptsächlich die Unterstützung für die Ukraine zum Ziel haben, berücksichtigen sie auch die Anliegen der Landwirtinnen und Landwirte in der EU und anderer Interessenträger. Daher geht mit der Verlängerung der autonomen Handelsmaßnahmen zusätzlich ein verstärkter Schutzmechanismus einher, auch weil die Einfuhren bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus der Ukraine in die EU in den Jahren 2022 und 2023 erheblich anstiegen. Dieser Schutzmechanismus garantiert, dass bei erheblichen Störungen des EU-Marktes oder der Märkte eines oder mehrerer Mitgliedstaaten rasch Abhilfe geschaffen werden kann.

Die autonomen Handelsmaßnahmen in Bezug auf die Ukraine bestehen seit dem 4. Juni 2022 und haben sich eindeutig positiv auf den Handel zwischen der Ukraine und der EU ausgewirkt. Zusammen mit den Solidaritätskorridoren haben die autonomen Handelsmaßnahmen dafür gesorgt, dass die Handelsströme aus der Ukraine in die EU 2022 und 2023 – trotz der kriegsbedingten Störungen und entgegen dem insgesamt stark rückläufigen Trend im Handel der Ukraine – bemerkenswert stabil geblieben sind. Im Oktober 2023 und den 12 Monaten davor beliefen sich die Gesamteinfuhren aus der Ukraine in die EU auf 24,3 Mrd. EUR gegenüber 24 Mrd. EUR im Jahr 2021, also vor Kriegsbeginn.

31. Januar 2024/ EK/ Europäische Union.
https://ec.europa.eu/

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