Ab dem kommenden Januar 2022 findet die Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel Anwendung. Diese Verordnung besagt, dass es im Hinblick auf die umsichtige Verwendung von antimikrobiellen Wirkstoffen, insbesondere von solchen, die für die Behandlung von Infektionen bei Menschen wichtig sind, aber auch für die Verwendung in der Veterinärmedizin erforderlich sind, notwendig sein kann, die Verwendung dieser Wirkstoffe einzuschränken oder zu verbieten.
Vor dem Geltungsbeginn müssen die Europäische Kommission, die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament festlegen, welche Antibiotika für den Menschen reserviert und damit für die Veterinärmedizin verboten werden sollen.
Am vergangenen 13. Juli wurde im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) des Europäischen Parlaments ein von der Kommission vorgelegter Verordnungsentwurf über „Kriterien für die Bestimmung antimikrobieller Wirkstoffe, die der Behandlung bestimmter Infektionen beim Menschen vorbehalten bleiben müssen“ zur Abstimmung gestellt. Der ENVI-Ausschuss stimmte gegen den Entwurf, in dem die Kriterien für die Bestimmung von Antibiotika, deren Einsatz verboten werden sollte, beschrieben werden, obwohl dieser fachlich zwischen allen einschlägigen wissenschaftlichen Einrichtungen wie der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA), der EFSA, dem ECDC, der OIE und der WHO abgestimmt war, und stellte sich damit gegen den wissenschaftlichen Standpunkt.
Über den Entwurf und den Gegenvorschlag wird Mitte September im Europäischen Parlament erneut abgestimmt. Ein Mehrheitsvotum für den Gegenvorschlag würde zu einem endgültigen Verbot der Verwendung von z. B. Fluorchinolonen, Cephalosporinen der 3. und 4. Generation, Polymyxinen und Makroliden bei allen Tierarten führen, sowohl bei Heimtieren als auch bei Nutztieren.
Angesichts dieser Situation sammeln derzeit mehrere europäische Tierarztverbände Unterschriften gegen dieses Verbot der Verwendung von Antibiotika bei Tieren.
1. September 2021/ 333-Redaktion.