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EU: Einigung für Flexibilität der EU-Länder beim Verbot von GVO

Neue Rechtsvorschriften wurden vereinbart, damit EU-Mitgliedstaaten den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen (GVO) in ihrem eigenen Hoheitsgebiet beschränken oder verbieten können.

11 Dezember 2014
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Neue Rechtsvorschriften wurden von Delegationen des Parlaments und des Rates am Mittwochabend vereinbart, damit EU-Mitgliedstaaten den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen (GVO) in ihrem eigenen Hoheitsgebiet beschränken oder verbieten können, auch wenn es auf EU-Ebene zugelassen ist.

Pufferzonen / Kreuzkontamination

Die Mitgliedstaaten sollen dafür sorgen, dass GVO-Kulturen keine anderen Erzeugnisse kontaminieren. Außerdem liege ein besonderes Augenmerk auf der Verhinderung von grenzüberschreitenden Kontaminationen in Nachbarländern, so die Vereinbarung.

Nächste Schritte

Die informelle Vereinbarung muss noch im Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (AStV) am 10. Dezember diskutiert werden. Außerdem muss sie noch vom Umweltausschuss des Europäischen Parlaments unterstützt werden. Über das Gesetz wird voraussichtlich im Plenum im Januar 2015 abgestimmt werden.

Thursday November 4, 2014/ EP/ European Union.
http://www.europarl.europa.eu

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