Ziel des Vorschlags ist es, die bestehenden Rechtsvorschriften über die biologische Erzeugung und die Kennzeichnung biologischer Erzeugnisse zu überarbeiten, um Hindernisse für den Ausbau der biologischen Erzeugung in der EU auszuräumen, einen fairen Wettbewerb für Landwirte und Marktakteure zu gewährleisten und das Vertrauen der Verbraucher in biologische Erzeugnisse zu stärken.
Eine allgemeine Ausrichtung ist eine politische Einigung über die Haltung des Rats in Bezug auf einen Regelungsvorschlag. Die Einigung über die biologische Erzeugung und die Kennzeichnung biologischer Erzeugnisse ermöglicht es, die Verhandlungen zwischen dem Parlament und dem Rat aufzunehmen, um eine politische Einigung zwischen den EU-Institutionen zu erzielen. Was das Parlament angeht, so wird die Abstimmung über den vom Berichterstatter vorgelegten Bericht voraussichtlich Mitte Juli oder Mitte September 2015 im Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung stattfinden.
Dienstag, 16. Juni 2015/ Consilium/ Europäischen Union.
http://www.consilium.europa.eu/