Am 19. August hat ein Ausschuss der Welthandelsorganisation (WTO) das russische Einfuhrverbot für lebende Schweine, frisches Schweinefleisch und andere Schweinefleischprodukte aus Sicht der internationalen Handelsvorschriften für rechtswidrig erklärt.
Die Entscheidung betrifft ein Einfuhrverbot Russlands, das Anfang 2014 verhängt wurde, weil in EU-Gebieten nahe der Grenze zu Belarus einige Fälle von Afrikanischer Schweinepest festgestellt worden waren.
Der Ausschuss erkannte an, dass die Weigerung Russlands, die Einfuhr bestimmter EU-Produkte zu gestatten und die Einfuhrlizenzen entsprechend zu ändern, einem EU-weit geltenden Einfuhrverbot gleichkommt. Diese Maßnahme hat keinerlei Grundlage in einschlägigen internationalen Vorschriften und verstößt gegen die Regeln des WTO-Übereinkommens zur Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen (SPS-Übereinkommen). Ebenso hat der Ausschuss einzelne Einfuhrverbote beanstandet, die Russland für Produkte aus Polen, Litauen und Estland verhängt hat.
Bei den meisten Waren, um die es im vorliegenden Fall geht, wird der Handel weiterhin durch ein von Russland im August 2014 aus politischen Gründen verhängtes Einfuhrverbot für Produkte der Agar- und Ernährungswirtschaft beschränkt. Die Feststellungen des Ausschusses sind jedoch von grundlegender Bedeutung, weil sie Russland daran erinnern, dass es internationale Verpflichtungen hat und diese nicht willkürlich missachtet werden dürfen.
Gegen den Bericht des Ausschusses kann innerhalb von 60 Tagen Einspruch erhoben werden. Nach Verstreichen dieser Frist wird der Bericht angenommen und muss Russland den Empfehlungen nachkommen.
Freitag, 19. August 2016/ EK/ Europäische Union.
http://europa.eu/rapid/
Freitag, 19. August 2016/ WTO
https://www.wto.org/