Nachdem zwischen März und Mai 2015 neue Fälle der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen in Polen (Gmina Narewka) und in Estland (Rannu vald und Viljandi vald) festgestellt wurden, hat die Europäische Kommission beschlossen, die Gebiete, für die Beschränkungen gelten, zu ändern.
Um gezielte tierseuchenrechtliche Maßnahmen durchführen und die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest verhindern zu können sowie jede unnötige Störung des Handels innerhalb der Union und die Errichtung ungerechtfertigter Handelsschranken durch Drittländer zu vermeiden, sollte die Unionsliste der Gebiete, die tierseuchenrechtlichen Maßnahmen gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/709/EU unterliegen, unter Berücksichtigung der derzeitigen Tierseuchenlage in Bezug auf diese Krankheit in Polen und Estland geändert werden.
Durchführungsbeschluss 2014/709
Mittwoch, 27. Mai 2015/ ABl. EU/ Europäische Union.
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