Der Vorschlag der EU-Kommission zur Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Schweinefleisch mit dem Ziel, den Druck vom europäischen Schweinefleischmarkt zu nehmen, wurde gestern dem [Verwaltungs-]Ausschuss der Mitgliedstaaten zur Abstimmung vorgelegt und wird in den nächsten Tagen (in der kommenden Woche) förmlich umgesetzt.
Unter der kombinierten Wirkung der russischen Einfuhrsperren und der steigenden EU-Produktion sind auf allen europäischen Märkten die Preise deutlich eingebrochen.
Obwohl erste Anzeichen einer langsamen Erholung zu erkennen sind, liegt der EU-Schweinepreis immer noch 20 % unter dem 5-Jahres-Durchschnitt – und hat während der letzten 6 Monate stets mehr als 15 % unter dem 5-Jahres-Durchschnitt gelegen.
Auch die Bruttogewinnspannen liegen über 15 % unter dem historischen Durchschnitt, und da zahlreiche Produzenten seit einigen Monaten mit einem negativen Umsatz zu kämpfen haben, sehen sich die Landwirte ernsthaften Liquiditätsproblemen gegenüber.
Im Rahmen dieser Beihilfen finanziert die EU-Kommission einen festgesetzten Betrag der Lagerhaltungskosten für bestimmte Schweinefleisch-Teilstücke (während eines Zeitraums von 90 – 150 Tagen). Für Schinken beispielsweise beläuft sich der Betrag auf zwischen 254 €/Tonne für 90 Tage und 278 €/Tonne für 150 Tage.
Eine Durchführungsbestimmung mit allen technischen Details wird derzeit von der EU-Kommission vorbereitet.
Dienstag, 24. Februar 2015/ GD Landwirtschaft/ EG/ Europäische Union.
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