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Europäische Union: Europaabgeordnete fordern Herkunftslandbezeichnung des Fleischs in industriell verarbeiteten Lebensmitteln

MEuropaabgeordnete forderten am Mittwoch, dass Fleisch als Zutat in industriell verarbeiteten Lebensmitteln, wie z. B. Lasagne, vom Erzeugerland gekennzeichnet wird, so wie dies bereits beim Frischfleisch vom Rind der Fall ist.

28 Januar 2015
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Wie Europaabgeordnete des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit am Mittwoch forderten, soll Fleisch als Zutat in industriell verarbeiteten Lebensmitteln, wie z. B. Lasagne, vom Erzeugerland gekennzeichnet werden, so wie dies bereits beim Frischfleisch vom Rind der Fall ist. Sie ersuchten die Europäische Kommission, die zu dieser Frage Ende 2013 einen Bericht veröffentlicht hatte, Legislativvorschläge vorzulegen, um das Vertrauen der Verbraucher wiederherzustellen, das als Folge des Pferdefleischskandals und anderer Fälle von Lebensmittelbetrug beschädigt ist.

Der Beschluss, der mit 48 gegen 15 Stimmen bei 4 Enthaltungen gefasst wurde, drängt die EU-Kommission, auf ihren Bericht von 2013 Legislativvorschläge folgen zu lassen und die Angabe des Herkunftslands von Fleisch, das in industriell verarbeiteten Lebensmitteln enthalten ist, vorzuschreiben um mehr Transparenz in der Lebensmittelkette zu gewährleisten und die europäischen Verbraucher besser zu informieren.

Stärkung der Verbraucher

Europaabgeordnete weisen darauf hin, dass im Bericht der Europäischen Kommission bestätigt wird, dass mehr als 90% der befragten Verbraucher es für wichtig halten, die Herkunft des Fleischs auf verarbeiteten Nahrungsmitteln zu kennzeichnen. Nach Ansicht der Europaabgeordneten ist dies einer der Faktoren, die das Verbraucherverhalten beeinflussen könnten.

Auswirkung auf die Preise

Europaabgeordnete weisen auch darauf hin, dass Schätzungen der voraussichtlichen Auswirkungen der Maßnahmen auf die Preise auf Grundlage der Ergebnisse der Forschungsarbeiten, die von der französischen Verbraucherorganisation „Que Choisir” durchgeführt wurden, stark von den Ergebnissen des Kommissionsberichts abweichen, und verlangen mehr Aufklärung. Sie fügten außerdem an, dass die Bewertung in Verbindung mit Verbraucherorganisationen durchgeführt werden sollte und die Legislativvorschläge nicht verzögern würde.

Diese Vorschläge sollten es europäischen Unternehmen ermöglichen, ökonomisch sinnvoll und unter Bedingungen zu wirtschaften, die sich mit der Kaufkraft der Verbraucher vereinbaren lassen.

Weiteres Vorgehen

Dieser Beschluss ist samt einer mündlichen Anfrage an die EU-Kommission zu erörtern und im Februar zur Abstimmung im Plenum vorzulegen.

Dienstag, 21. Januar 2015/ Europäisches Parlament/ Europäische Union.br>http://www.europarl.europa.eu

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