Ein Gesetzesentwurf, der das Verbot geklonter Nutztiere, ihrer Nachkommen und daraus hergestellter Erzeugnisse einschließlich deren Einfuhr vorsieht, wurde am vergangenen Mittwoch in den Ausschüssen für Umwelt und für Landwirtschaft zur Abstimmung gebracht.
Der mit 82 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen verabschiedete Entwurf wurde nicht in Form einer Richtlinie vorgelegt, die von den einzelnen EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müsste, sondern als Verordnung, die in allen EU-Ländern unmittelbar geltendes Recht wäre.
Außerdem weiteten die EU-Abgeordneten das Verbot auf alle Tierarten aus, die in viehwirtschaftlichen Betrieben gezüchtet und gehalten werden (anstatt es lediglich auf Rinder, Schafe, Ziegen und Pferde zu beschränken, wie von der Kommission vorgeschlagen).
Mittwoch, 17. Juni 2015/ EP/ Europäische Union.
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