Die Agrarminister Irlands, Österreichs, Belgiens, Bulgariens, Zyperns, der Tschechischen Republik, Dänemarks, Estlands, Finnlands, Frankreichs, Deutschlands, Griechenlands, Ungarns, Italiens, Lettlands, Litauens, Luxemburgs, Maltas, der Niederlande, Polens, Portugals, Rumäniens, der Slowakei, Sloweniens, Spaniens und Schwedens, unterstützt von Kroatien,
- sind sich der Auswirkungen der COVID-19-Krise auf alle europäischen Bürger bewusst;
- betonen, dass der Schutz von Leben und Gesundheit der Menschen in diesem Gesundheitsnotstand ihre gemeinsame unmittelbare Priorität ist;
- unterstreichen die entscheidende Rolle der Landwirte und des gesamten Agrar- und Lebensmittelsektors bei der Aufrechterhaltung der Lebensmittelsicherheit und -versorgung in Europa während dieser Krise sowie den wesentlichen Rahmen, den die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) in dieser Hinsicht bietet, wie auch die Notwendigkeit einer starken GAP in der Zukunft;
- rufen alle Mitgliedstaaten dazu auf, im Geiste der europäischen Solidarität zusammenzuarbeiten;
- nehmen die sich abzeichnenden Auswirkungen der COVID-19-Krise auf die Agrar- und Lebensmittelmärkte, die in einigen Branchen bereits erheblich sind, mit Besorgnis zur Kenntnis;
- sind der Auffassung, dass die mittel- und langfristigen Folgen für die europäischen Landwirte, die Lebensmittelindustrie und die ländliche Wirtschaft möglicherweise schwerwiegend und lang anhaltend sein könnten;
- begrüßen die Solidarität, die Europa in seinen bisherigen Reaktionen gezeigt hat, insbesondere durch den neuen vorübergehenden Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen, die Leitlinien für die Grenzverwaltung und die Freizügigkeit der Arbeitnehmer sowie durch die beiden Maßnahmenpakete der Coronavirus Response Investment Initiative, die eine gewisse Flexibilität bei der Umsetzung der GAP-Regelungen vorsieht;
- sind der Auffassung, dass in dieser Phase dennoch weiterhin ein dringender Bedarf für zusätzliche angemessene und verantwortungsvolle Maßnahmen im Rahmen der GAP besteht.
Als Agrarminister rufen wir daher die Kommission dazu auf,
- die in der Verordnung der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) der GAP vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen, darunter insbesondere Beihilfen für die private Lagerhaltung zur Unterstützung jener Märkte, die nachgewiesen von erheblichen Marktstörungen und Preiseinbrüchen betroffen sind, sowie Sonderbeihilfen für Landwirte in den am stärksten betroffenen Sektoren gemäß Artikel 219 und 221 der GMO-Verordnung;
- in der kommenden Zeit alle Märkte kontinuierlich mit der Bereitschaft zu überwachen, gegebenenfalls weitere notwendige GMO-Maßnahmen zu ergreifen;
- den Mitgliedstaaten unverzüglich in beiden Säulen der GAP mehr Flexibilität einzuräumen, insbesondere in Bezug auf frühere Auszahlungen, höhere Abschlagszahlungen als bereits angekündigt, die Aktivierung spezifischer Maßnahmen im Rahmen der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums sowie in Bezug auf die Durchführung von Vor-Ort- und Verwaltungskontrollen, ohne die Wirksamkeit des Kontrollsystems zu beeinträchtigen;
- eine kontinuierliche, starke und koordinierte europäische Reaktion zu gewährleisten, die allen unseren Bürgern die entscheidende Rolle vor Augen führt, die den europäischen Landwirten und dem Agrar- und Lebensmittelsektor insgesamt in der COVID-19-Krise zukommt, ebenso wie die Bedeutung und Stärke der Gemeinsamen Agrarpolitik bei der Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit, des Umweltschutzes und der Dynamik der ländlichen Gebiete in der jetzigen kritischen Zeit und in der Zukunft;
- zu gewährleisten, dass die europäischen Landwirtschaftsbetriebe für die Bewältigung der COVID-19-Krise und anderer gegenwärtiger und zukünftiger Herausforderungen wie Klimawandel und Verlust der Artenvielfalt gerüstet sind.
17. April 2020/ Ministère de l'Agriculture et de l'Alimentation/ Frankreich.
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