Die Zulassung bezieht sich allerdings nicht auf den Anbau dieses Mais in der EU, sondern nur auf seine Verwendung in Lebens- und Futtermitteln.
Der gentechnisch veränderte Mais wurde einem umfassenden und strengen Zulassungsverfahren unterzogen, das ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt gewährleistet. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) legte ein positives wissenschaftliches Gutachten vor, in dem sie zu dem Schluss kam, dass dieser GVO-Mais genauso sicher ist wie seine konventionellen Pendants. Bei den Abstimmungen im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF) und im anschließenden Berufungsausschuss hatten die Mitgliedstaaten keine qualifizierte Mehrheit für oder gegen diese Zulassung erreicht.
Die Zulassung gilt für zehn Jahre, und alle aus diesem GVO hergestellten Produkte unterliegen den strengen EU-Vorschriften zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit.
28. Juni 2022/ Europäische Kommission/ Europäische Union.
https://ec.europa.eu/commission