Die EU-Kommission und Island haben am vergangenen 17. September zwei Abkommen unterzeichnet, eines über die weitere Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln und das andere über den Schutz von geografischen Angaben (GA).
Diese Abkommen stellen einen wichtigen Schritt zur Marktintegration zwischen der EU und Island dar, denn sie ermöglichen es, dass über 95 % der verarbeiteten landwirtschaftlichen Erzeugnisse und zahlreiche landwirtschaftliche Grunderzeugnisse zollfrei gehandelt werden können.
Derzeit können 66,4 % der landwirtschaftlichen Erzeugnisse aus der EU zollfrei nach Island eingeführt werden. Mit dem neuen Abkommen erweitert Island die Befreiung von Einfuhrzöllen auf 91,3 % des Handelswertes der landwirtschaftlichen Grunderzeugnisse aus der EU.
Darüber hinaus wird die EU von der Erhöhung der Quoten insbesondere bei Käse, Rindfleisch, Schweinefleisch und Geflügel profitieren.
Dank des Abkommens über den Schutz von geografischen Angaben werden alle 1150 geschützten landwirtschaftlichen EU-Erzeugnisse in Island das gleiche Schutzniveau genießen wie auf dem EU-Markt.
Freitag, 18. September 2015/ EK/ Europäische Union.
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