Gemeinsam mit dem europäischen Verband der Futtermittelhersteller (FEFAC) begrüßten Copa und Cogeca heute die durch die EU-Kommission erfolgte Veröffentlichung und Billigung unseres EU-Kodex für gute Kennzeichnungspraxis für Mischfuttermittel für der Erzeugung von Lebensmitteln dienende Tiere (Bekanntmachung der Kommission über den EU-Kodex für die gute Kennzeichnungspraxis bei Mischfuttermitteln für der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere (2016/C 275/04)).
Der Kodex war von Copa und Cogeca sowie FEFAC gemeinsam entwickelt worden, um die Vorgaben in der EU-Verordnung zur Kennzeichnung von Futtermitteln zu verdeutlichen und Landwirten und Herstellern von Mischfuttermitteln praktische Beratung zu liefern, wie sie eine Kennzeichnung erstellen, sodass diese die nötigen Informationen haben, um informierte Entscheidungen zu treffen und das Produkt ordnungsgemäß zu verwenden.
Die Verordnung hat eine Harmonisierung der Praktiken in den Mitgliedstaaten zum Ziel, um auf diese Weise den Landwirten, landwirtschaftlichen Genossenschaften und Futtermittelherstellern das Leben zu erleichtern. Die offizielle Billigung durch die EUKommission wurde heute im Amtsblatt C275 veröffentlicht und erhielt auch deutliche Unterstützung von den Mitgliedstaaten im Ständigen Ausschuss der EU für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCoFAFF).
Der Generalsekretär von Copa und Cogeca, Pekka Pesonen, betonte: „Die europäischen Landwirte, landwirtschaftlichen Genossenschaften und Futtermittelhersteller haben gemeinsam harte Arbeit geleistet und mithilfe ihres Fachwissens und ihrer Erfahrung diesen Kodex erstellt, um sicherzustellen, dass die für die Landwirte unerlässlichen Informationen entprechend auf dem Label angegeben sind. Wir freuen uns, mit Blick auf eine bestmögliche Anwendung der Futtermittelkennzeichnungsregeln auf EU-Ebene zu einer verstärkten Harmonisierung und einem besseren Verständnis beitragen zu können.“
Alexander Döring, Generalsekretär der FEFAC, betonte darüber hinaus die Bedeutung des Abschnitts zu den Angaben im Kodex. „Dieser Abschnitt enthält eine Reihe von einheitlichen Anforderungen im Hinblick auf die Art zugelassener oder verbotener Angaben sowie eine Anleitung für die Begründung von Angaben. Dies stellt einen großen Schritt in Richtung erhöhter Transparenz in der Futtermittelkette dar und wird Innovation begünstigen.“
Donnerstag, 28. Juli 2016 / Copa-Cogeca / Europäische Union.
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