Am Freitag, den 12.September 2014 wurde von den EU-Mitgliedsstaaten eine Aktualisierung des Maßnahmenkataloges zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bestätigt. Die darin enthaltenen regional unterschiedlichen Restriktionen betreffen Litauen, Lettland, Polen und Estland und unterscheiden vier Gefährdungsgrade für die Tiergesundheit. Weiterhin wird die Regionalisierung neu definiert und zwischen verschiedenen Sperrzonen je nach Gefährdungsgrad unterschieden.
Die vier Stufen von Restriktionen, nach Schweregrad geordnet, sind:
a) strikte Restriktionen in Sardinien, da ASP endemisch in Haus- und Wildschweinen vorkommt.
b) eine neue Abgrenzung der als "infiziert" betrachteten Gebiete in Litauen und Lettland, wo die Seuche bei Haus- und Wildschweinen auftritt.
c) eine neue Abgrenzung von bestimmten Gebieten in Litauen, Lettland, Polen und Estland, wo die Seuche vor allem bei Wildschweinen auftritt.
d) eine zusätzliche Beobachtungszone um die eigentlichen, oben erwähnten Zonen herum, um eine weitere Ausbreitung der ASP zu verhindern.
Kürzlich wurden zwei Fälle von ASP in einer Sperrzone in Estland festgestellt. Diese grenzt an eine Sperrzone in Lettland, wo in den letzten Wochen ASP-Fälle bei Wildschweinen und Hinterhofhaltungen auftraten. Die neuen Grenzen beziehen diese Fälle mit ein. Seit Januar 2014 kam es in diesen Ländern zu 39 Ausbrüchen bei Hausschweinen und 87 Anzeigen bei Wildschweinen.
Mehr Informationen unter: http://ec.europa.eu/food/animal/diseases/controlmeasures/asf_en.htm
Monday September 15, 2014/ EC/ European Union.
http://europa.eu/