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EU-Kommission lehnt Fristverkürzung in Niedersachsens ASP-Sperrzone

Mit den Ausbrüchen der Afrikanischen Schweinepest in drei verschiedenen Bundesländern habe sich die epidemiologische Situation in Deutschland inzwischen insgesamt verschlechtert, teilte die Kommission mit.

31 August 2022
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Die EU-Kommission hat den gemeinsamen Antrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und des Landes Niedersachsen auf Verkürzung der Frist für die niedersächsische ASP-Sperrzone abgelehnt.

Mit den Ausbrüchen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in drei verschiedenen Bundesländern (Brandenburg, Baden-Württemberg und Niedersachsen) habe sich die epidemiologische Situation in Deutschland inzwischen insgesamt verschlechtert, teilte die Kommission mit. Vor diesem Hintergrund bestehe ein erhöhtes Risiko einer weiteren ASP-Übertragung in verschiedene und voneinander weit entfernte Gebiete in Deutschland.

30. August 2022/ BMEL/ Deutschland. https://www.bmel.de

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