Die EU könnte die Verwendung von verarbeiteten tierischen Proteinen (PAP) in Futtermitteln für Nutztiere wieder zulassen, nachdem der letzte Versuch einer Koalition von Europaabgeordneten unter Führung der Grünen, den Vorschlag der Kommission am vergangenen Dienstag während der Sitzung des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments zu kippen, gescheitert ist.
Konkret sieht der Vorschlag vor, grundsätzlich die Verwendung von Insektenproteinen und Nichtwiederkäuerproteinen (Kollagen und Gelatine) in Geflügel- und Schweinefutter zu erlauben.
Die Verwendung von verarbeiteten Säugetierproteinen (MAP) in Rinder- und Schaffutter wurde 1994 nach dem Ausbruch von BSE (Bovine Spongiforme Enzephalopathie) von der EU verboten. Um Kreuzkontaminationen zu vermeiden, wurde 2001 das Verbot der Verwendung von PAP in Futtermitteln auf alle Nutztiere in der EU ausgeweitet.
In den letzten Jahren gab es jedoch einen gewissen Druck, das Verbot zu überdenken. Der letzte BSE-Fall bei Rindern in der EU wurde im Jahr 2016 registriert, und 24 der 27 Mitgliedstaaten sind in der Kategorie „vernachlässigbares BSE-Risiko“ eingestuft.
Nach Ansicht der Befürworter der Wiedereinführung von PAP gibt es in der EU ein strukturelles Proteindefizit. Die Wiedereinführung der Möglichkeit, andere Proteinquellen zu nutzen, könne die Abhängigkeit der EU von Importen verringern und gleichzeitig die Nachhaltigkeit der Lebensmittel- und Tierhaltungskette verbessern. Die Wiederzulassung von PAPs würde einen Beitrag zur Umsetzung des EU-Eiweißplans und zu den Maßnahmen für entwaldungsfreie Lieferketten leisten. Darüber hinaus würde durch den Einsatz von PAPs die Nutzung knapper Ressourcen optimiert und Verschwendung vermieden. Die Wiederzulassung von Nichtwiederkäuerproteinen stehe ganz im Einklang mit den Zielen der „Farm-to-Fork“-Strategie und des Aktionsplans zur Kreislaufwirtschaft. Außerdem werde sie einen neuen Markt für die Geflügel-, Schweine- und Insektenproduzenten sowie die Futtermittelhersteller der EU schaffen.
24. Juni 2021/ 333-Redaktion.